Voraussetzungen
Fahrlehrer/in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung auf Basis dieses Fahrlehrergesetzes.
Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Busse) erworben werden.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer bzw. zur Fahrlehrerin mit der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE dauert in der Regel 10 Monate, davon fünfeinhalb Monate an einer Fahrlehrerausbildungsstätte und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule.
Die Ausbildung für den Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A dauert zusätzlich einen Monat, für den der Klasse CE bzw. DE zwei bis drei Monate.
Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben. In diesem Fall erhöht sich die Ausbildungsdauer um einen Monat für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A und um zusätzliche zwei Monate für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE bzw. DE.
Persönliche Voraussetzungen
- geistige, körperliche Eignung
- Mindestalter 22 Jahre
- mindestens Hauptschulabschluss;
abgeschlossene Berufsausbildung
- alternativ eine gleichwertige Vorbildung
(z.B. Abitur)
- Besitz der Fahrerlaubnis
der Klassen A, BE und CE
- drei Jahre Fahrpraxis Klasse B innerhalb
der letzten 5 Jahre
Fachliche Voraussetzungen
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
Das Antragsverfahren
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Dazu sind einzureichen:
- Formloser Antrag mit Angabe der Klasse(n),
für die die Erlaubnis beantragt wird
- Lebenslauf
- Gesundheitszeugnis
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsaus-
bildung bzw. der gleichwertigen Vorbildung
- Beglaubigte Fotokopie des Führerscheins
- Fahrpraxisnachweis
- Anmeldebescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Personalausweis
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister und dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) an.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer